Wir bieten Ihnen eine Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII an.
Die Erziehungsbeistadschaft ist eine ambulante Hilfe des Jugendamtes für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (meist 5–21 Jahre), die bei Entwicklungsproblemen, familiären Konflikten und ähnlichen problematiken unterstützt. Eine pädagogische Fachkraft begleitet den jungen Menschen im Lebensumfeld, um Selbstständigkeit, soziale Kompetenzen und die familiäre Bande wieder herzustellen oder zu stärken.
Ziel ist die Vermeidung von Fremdunterbringung, Lösung von Konflikten, Stärkung des Selbstwerts, Hilfe bei schulischen/beruflichen Problemen und ähnlichem.
Sprechen Sie uns gern an oder senden Sie uns Ihre Anfrage zu, wir Helfen Ihnen weiter!
